Praktikum & Thesis

Praktikum

Jeder Student des Masterstudiengangs Kognitionswissenschaft muss ein Praktikum von mindestens sechs Vollzeitwochen (~40 Stunden) absolvieren, was 8 Kreditpunkten entspricht. Das Praktikum muss im Bereich der Kognitionswissenschaft stattfinden.

Wann soll das Praktikum stattfinden?
Es wird dringend empfohlen und allgemein erwartet, dass das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit, vorzugsweise zwischen dem zweiten und dritten Semester, absolviert wird. Bitte treffen Sie die erforderlichen Vorkehrungen im Voraus.

Die erforderlichen Stunden können auf Wunsch auch in Teilzeit absolviert werden.

Ziel Ihres Praktikums
Das Praktikum soll den Studierenden in die Lage versetzen, angewandte oder Grundlagenforschung außerhalb der RPTU Kaiserslautern zu betreiben.  

Mögliche Ziele
Ein deutsches oder ausländisches Unternehmen, eine Universität oder ein Forschungsinstitut wie Max Planck, DFKI, Fraunhofer usw.

Kontakt
apl. Prof. Dr. Daniela Czernochowski (Gebäude 57, Raum 429.1, czernochowski@rptu.de

Praktikumsbewerbungsformular (Senden Sie dieses Praktikumsformular an Prof. Czernochowski)

Praktikumsrichtlinien  (Weitere Informationen)


Thesis 

Wenn Sie bereit sind, Ihre Masterarbeit anzumelden, beachten Sie bitte die folgenden Schritte und Anforderungen:

Anmeldeformular
Um Ihre Abschlussarbeit anzumelden, müssen Sie ein Formular ausfüllen, das beim Prüfungsamt erhältlich ist. Dieses Formular enthält den Titel der Abschlussarbeit, das Startdatum und die Namen des internen und des zweiten Betreuers.
Hinweis: Sie können Ihre Abschlussarbeit erst anmelden, wenn Sie mindestens 72 ECTS-Punkte erworben haben.

Externe Abschlussarbeiten
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit extern (z. B. in einem Unternehmen oder einer externen Einrichtung) schreiben möchten, müssen Sie die Genehmigung des Programmkoordinators (Prof. Lachmann) einholen.
Bitte bereiten Sie dazu Folgendes vor:

  1. Eine kurze Zusammenfassung des vorgeschlagenen Projekts
  2. Eine unterschriebene Bestätigung Ihres externen Betreuers, dass er bereit ist, Sie während der Arbeit an Ihrer Abschlussarbeit zu betreuen.

Aufsicht und zusätzliche Vereinbarungen
Ihr interner Betreuer muss ein Mitglied der Fakultät des Studiengangs sein.
Wenn zusätzliche Vereinbarungen (z. B. Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen) erforderlich sind, müssen diese ebenfalls von Ihrem internen Betreuer geprüft und unterzeichnet werden.