Willkommen auf der Seite der Ethikkommission des Fachbereichs Sozialwissenschaften
Vorsitz: Prof. Dr. Michael Fröhlich
Stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Shanley Allen
Die Ethikkommission wird auf Antrag eines Wissenschaftlers/einer Wissenschaftlerin des Fachbereichs Sozialwissenschaften der RPTU tätig. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Sozialwissenschaften. Die Ethikkommission ist ausschließlich für Anträge des Fachbereichs Sozialwissenschaften zuständig. Anträge aus anderen Fachbereichen und Einrichtungen können leider nicht bearbeitet werden. Auch bei ethischen Fragestellungen in Abschlussarbeiten müssen die Betreuerinnen oder Beteuer den Antrag stellen. Die Ethikkommission nimmt Stellung zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen. Grundlage ihrer Arbeit sind die ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Bundes Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Die Verantwortung des verantwortlichen Wissenschaftlers / der verantwortlichen Wissenschaftlerin bleibt unberührt.
Potentielle Antragsstellerinnen und Antragsteller sind gehalten, vor der Antragstellung anhand folgender Kriterien zu überprüfen, ob ein Antrag an die Ethikkommission erforderlich ist:
- Entsteht aus dem Projekt eine Publikation?
- Gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Gruppe von Personen, die besonderen Schutz und Sorgfalt im Umgang bedürfen?
- Findet im weitesten Sinne eine Täuschung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt?
- Werden umfangreiche Datensätze mit persönlichen Daten erhoben? Werden Bild- und Tonaufnahmen angefertigt?
- Werden im weitesten Sinne Brain Imaging Verfahren verwandt?
- Kann die Studie bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern psychische und physische Belastungen, wie zum Beispiel Angst, auslösen?
- Handelt es sich bei der Studie um eine Interventionsstudie?
- Gibt es potentielle Interessenskonflikte von Projektbeteiligten?
Jeder Antrag wird anhand zweier Gutachten geprüft und in der Kommission besprochen. Wenn die Kommission positiv über den Antrag entscheidet, wird ein Ethikvotum erstellt, das z.B. bei Drittmittelgebern und Zeitschriften vorgelegt werden kann. Das Ethikvotum enthält ggf. Auflagen und ist nur unter Beachtung dieser Auflagen gültig. Fälle, deren Bearbeitung medizinische Kompetenz erfordert, werden an die Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überwiesen. Weitere Details zur Konstitution der Kommission und zum Verfahrensablauf finden Sie in der Ordnung und der Geschäftsordnung.
In einem Ethikvotum zertifiziert die Ethikkommission, ob ein geplantes Forschungsprojekt im Einklang mit ethischen Richtlinien steht. Die Ethikkommission hat nicht die Aufgabe, über die Durchführung von Forschungsprojekten zu entscheiden. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Ethikvotums nur dann, wenn zu erwarten ist, dass ein solches Votum auch tatsächlich benötigt wird.
Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob
- alle Vorkehrungen zur Minimierung des Proband_innen-Risikos getroffen wurden;
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht
- die informierte Zustimmung der Proband_innen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter_innen gesichert ist;
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt.
Bitte verwenden Sie die Vorlage zur Antragstellung und reichen Sie Anträge nur in elektronischer Form ein. Anträge können jederzeit gestellt werden; sie sollten aber mindestens vier Wochen vor der Sitzung der Ethikkommission eingereicht werden. Die Ethikkommission tagt in der Regel am selben Tag wie der Fachbereichsrat.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie u.a.auf den Seiten des Transmit-Zentrums für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen: https://zwpd.transmit.de/zwpd-dienstleistungen/zwpd-ethikkommission