Willkommen auf den Seiten der Ethikkommission des Fachbereichs Sozialwissenschaften

 

Vorsitz: Prof. Dr. Thomas Schmidt

Stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Shanley Allen

 

Die Ethikkommission wird auf Antrag eines Wissenschaftlers / einer Wissenschaftlerin des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern tätig. Sie nimmt Stellung zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben am Menschen. Grundlage ihrer Arbeit sind die ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Bundes Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Die Verantwortung des verantwortlichen Wissenschaftlers / der verantwortlichen Wissenschaftlerin bleibt unberührt.

 

Jeder Antrag wird anhand zweier Gutachten geprüft und in der Kommission besprochen. Wenn die Kommission positiv über den Antrag entscheidet, wird ein Ethikvotum erstellt, das z.B. bei Drittmittelgebern und Zeitschriften vorgelegt werden kann. Das Ethikvotum enthält ggf. Auflagen und ist nur unter Beachtung dieser Auflagen gültig. Fälle, deren Bearbeitung medizinische Kompetenz erfordert, werden an die Ethikkommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überwiesen. Weitere Details zur Konstitution der Kommission und zum Verfahrensablauf finden Sie in der Ordnung und der Geschäftsordnung.

 

In einem Ethikvotum zertifiziert die Ethikkommission, ob ein geplantes Forschungsprojekt im Einklang mit ethischen Richtlinien steht. Die Ethikkommission hat nicht die Aufgabe, über die Durchführung von Forschungsprojekten zu entscheiden. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Ethikvotums nur dann, wenn zu erwarten ist, daß ein solches Votum auch tatsächlich benötigt wird.

 

Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob

 

·  alle Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden;

·  ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht;

·  die informierte Zustimmung der Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter gesichert ist;

·  die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt.

 

Bitte verwenden Sie die Vorlage zur Antragstellung und reichen Sie Anträge nur in elektronischer Form ein. Anträge können jederzeit gestellt werden; sie sollten aber mindestens vier Wochen vor der Sitzung der Ethikkommission eingereicht werden. Die Ethikkommission tagt in der Regel am selben Tag wie der Fachbereichsrat.