Praktikum & Thesis Cognitive Science
Internship
Jeder Studierende des Masterstudiengangs Kognitionswissenschaft muss ein Praktikum von mindestens sechs Vollzeitwochen (~40 Stunden) absolvieren, was 8 Kreditpunkten entspricht. Das Praktikum muss im Bereich der Kognitionswissenschaft stattfinden.
Wann sollte das Praktikum stattfinden?
Es wird dringend empfohlen und erwartet, dass das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet, vorzugsweise zwischen dem zweiten und dritten Semester. Bitte treffen Sie die erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig im Voraus.
Die erforderlichen Stunden können auf Wunsch auch in Teilzeit absolviert werden.
Ziel des Praktikums
Das Praktikum soll den Studierenden ermöglichen, angewandte oder Grundlagenforschung außerhalb der RPTU Kaiserslautern zu betreiben.
Mögliche Einsatzorte
Ein deutsches oder ausländisches Unternehmen, eine Universität oder ein Forschungsinstitut wie Max Planck, DFKI, Fraunhofer usw.
Kontakt
apl. Prof. Dr. Daniela Czernochowski (Gebäude 57, Raum 429.1, czernochowski@rptu.de)
Bewerbungsformular für Praktika (Senden Sie die Praktikumsformulare an Prof. Czernochowski)
Thesis
Wenn Sie bereit sind, Ihre Masterarbeit anzumelden, beachten Sie bitte die folgenden Schritte und Anforderungen:
Anmeldeformular
Um Ihre Masterarbeit anzumelden, müssen Sie ein Formular ausfüllen, das beim Prüfungsamt erhältlich ist. Dieses Formular enthält den Titel der Arbeit, das Startdatum und die Namen des Hauptbetreuers und des Zweitbetreuers.
Hinweis: Sie können Ihre Abschlussarbeit erst anmelden, wenn Sie mindestens 72 ECTS-Punkte erworben haben.
Externe Abschlussarbeiten
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit extern (z. B. in einem Unternehmen oder einer externen Einrichtung) schreiben möchten, müssen Sie die Genehmigung des Programmkoordinators (Prof. Lachmann) einholen.
Bitte bereiten Sie dazu Folgendes vor:
- Eine kurze Zusammenfassung des vorgeschlagenen Projekts
- Eine unterschriebene Bestätigung Ihres externen Betreuers, dass er bereit ist, Sie während der Abschlussarbeit zu betreuen.
Betreuung und zusätzliche Vereinbarungen
Ihr interner Betreuer muss ein Fakultätsmitglied des Studiengangs sein.
Wenn zusätzliche Vereinbarungen (z. B. Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen) erforderlich sind, müssen diese ebenfalls von Ihrem internen Betreuer geprüft und unterzeichnet werden.