Frequently Asked Questions (FAQ) zur Eignungsprüfung
Auswertung der letzten Sporteignungsprüfungen:
Termin | bestanden (%) | nicht bestanden (%) |
---|---|---|
Sommer 23 | 61 % | 39 % |
Frühjahr 23 | 55 % | 45 % |
Bitte bereiten Sie sich ausgiebig auf den Sporteignungstest vor! Aufgrund der Vielfalt der abgeprüften Disziplinen bestehen auch gute Sportler*innen den Test meist nicht ohne Vorbereitung.
Sobald das genaue Datum für die Eignungsprüfung terminiert ist, wird es auf der Homepage bekannt gegeben. Vorher können wir leider auch per Mail keine verbindliche Auskunft über den Termin geben.
Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineformular. Der Anmeldezeitraum wird auf der Homepage bekannt gegeben und muss unbedingt eingehalten werden!
Eine Anmeldung per E-Mail, Post oder telefonisch ist nicht möglich.
Es sind für jede Teilprüfung Leistungsanforderungen vorgegeben, welche efüllt werden müssen. Sie finden diese in der downloadbaren "Ordnung zur Eignungsprüfung". Aktuell ist der darin vorgesehene 3000-Meter-Lauf durch den Shuttle-Run-Test (auch Beep-Test oder YoYo-Test genannt) ersetzt.
Die Prüfungsleiterin bzw. der Prüfungsleiter stellt aufgrund der gezeigten Leistungen in den sportmotorischen Einzeltests das Ergebnis der sportpraktischen Eignungsprüfung fest. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn:
a) Die Leistungen in mehr als einem Einzeltest als nicht ausreichend bewertet wird.
b) Die Leistung im Shuttle-Run oder im Schwimmen über der jeweiligen Ausschlusszeit liegt.
Zur Eignungsprüfung ist unbedingt mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein separates Passbild (ein ausgedrucktes Foto ist ebenfalls möglich - da dieses zur Identifizierung an den Stationen benötigt wird, ist ohne Passfoto keine Teilnahme möglich)
- Ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit, welches nicht älter als 3 Monate ist oder eine beglaubigte Kopie davon.
Ohne vorliegendes Attest dürfen wir Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen lassen! - Sportbekleidung: Indoor + Schwimmbekleidung (Schwimmbadbekleidung bedeutet Badeanzug bzw. Badehose, aus hygienischen Gründen keine Bermudashorts und keine Shorts mit Taschen)
- die unterzeichnete "Unterweisung zur Sporteignungsprüfung" (downloadbar auf unserer Homepage)
- Verwaltungsgebühr von 10 € in bar
Es sollte auch an Verpflegung gedacht werden. Der Test kann sich, je nach Teilnehmerzahl, bis in den späten Nachmittag ziehen.
Die Sporttauglichkeit muss vor Antritt des Tests bescheinigt werden (Musterattest). Das Attest darf nicht äler als 3 Monate am Tag des Sporteignungstests sein. Ohne Attest dürfen wir Sie nicht am Test teilnehmen lassen.
Wir akzeptieren natürlich auch andere Bescheinigungen zur Sporttauglichkeit von Ihrem Arzt.
Alle Prüfungen müssen mit Hallenschuhen (Sohle darf nicht abfärben) absolviert werden. Straßenschuhe sind nicht erlaubt!
Teil 1 der Eignungsprüfung findet in der Sporthalle/Sportgelände der RPTU Kaiserslautern unter folgender Adresse statt:
Sporthalle
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern
Allgemeiner Hochschulsport
Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 28
67663 Kaiserslautern
Teil 2 der Eignungsprüfung (Schwimmen) findet in der Schwimmhalle des Schulzentrums Süd (Bertha von Suttner-Schule) statt.
Schulzentrum Süd
Im Stadtwald
67663 Kaiserslautern
Teilweise, unter bestimmten Voraussetzungen:
In der Sporthalle dürfen Zuschauer*innen ausschließlich im Tribünenbereich sitzen und nicht auf die Trainingsfläche kommen.
In der Schwimmhalle sind in der Regel keine Zuschauer*innen erlaubt.
Es gibt keine Obergrenze - Sie können die Eignungsprüfung beliebig oft wiederholen.
Genaue Informationen zum Studiengang Sport Lehramt sowie Sportwissenschaft und Gesundheit findest Du auf den Hauptseiten der RPTU. Sprich während des Tests auch gerne unsere Mitarbeiter*innen und Studierenden an - wir geben dir gerne Auskunft.
Der Sporteignungstest reicht noch zum Studienbeginn an der RPTU im darauf folgenden Semester. Ob die Frist für andere Hochschulen ausreicht, müssen Sie jeweils dort direkt erfragen.
Informationen zu Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der RPTU.
Genaue Informationen zur Anerkennung anderer Eignungsprüfungen finden Sie unter Anerkennungen von Eignungsprüfungen.
Nein. Die Landesprüfungsordnung schreibt vor, dass alle Teilprüfungen der Sporteignungsprüfung am selben Tag abgeleistet werden müssen. Ein Nachholen einzelner Teilprüfungen oder die Anerkennung von Abiturleistungen ist nicht möglich.
Sie dürfen eine Teilprüfung nicht bestehen (ausgenommen Schwimmen und Shuttle-Run; hier müssen Sie unter der Ausschlusszeit liegen!). Wenn Sie also zum Beispiel die Teilprüfung am Reck verletzungsbedingt nicht absolvieren können, wird diese mit ‚nicht bestanden‘ gewertet. Bestehen Sie alle anderen Teilprüfungen, gilt der Eignungstest dennoch als bestanden.
Die Bestätigung der bestandenen Eignungsprüfung wird in der auf den Test folgenden Woche elektronisch an die Hochschule übermittelt, die Sie im Online-Bewerbungsformular angegeben haben. Eine schriftliche Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Sollten wir vergessene Kleidung o.ä. finden, können diese nach Terminvereinbarung per Mail an eignungstest[at]rptu.de in Geb. 57 Raum 529 abgeholt werden.