Fachgebiet Sportwissenschaft

Vereinspraktikum Modul 8

Der Umfang des Vereinspraktikums beträgt 1 SWS (entspricht 14 Unterrichtseinheiten). Mit dem Praktikum soll Erfahrung im außerschulischen Sport erworben werden.  Folgende Richtlinien sind hierbei zu beachten:

  • Die hospitierten Unterrichtseinheiten sind einzeln mit Datum aufzuführen und müssen von dem verantwortlichen Übungsleiter abgezeichnet werden. Über eine Unterrichtseinheit ist ein Unterrichtsverlaufsplan zu erstellen.
  • Es ist ein Kurzbericht (2 Seiten) über das Praktikum zu erstellen. Im Kurzbericht ist insbesondere die Mitgliederstruktur, Organisationsstruktur und Angebotsstruktur zu beschreiben.
  • Eine vom Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschriebene Bescheinigung ist vorzulegen. In dieser ist der Praktikumszeitraum aufzuführen. Die Praktikumsbescheinigung ist mit einem Stempel der Praktikumsstelle zu versehen.

Als Ersatzleistung für ein Praktikum kann eine Tätigkeit im Sportverein anerkannt werden, wenn diese mindestens 1 Jahr absolviert wurde. Dies ist vom Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu bescheinigen. Für die Dokumentation gelten die oben aufgeführten Richtlinien.

Über die Anerkennung der Praktikumsleistungen und Berichte entscheidet der Modulverantwortliche (Dipl.-Sportl. Jan Christmann).

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